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   OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92 (https://dejure.org/1993,4908)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.04.1993 - 1 L 37/92 (https://dejure.org/1993,4908)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. April 1993 - 1 L 37/92 (https://dejure.org/1993,4908)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zersiedlung; Außenbereichsfläche; Innenbereich; Außenbereich

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 144/90
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92

Papierfundstellen

  • SchlHA 1993, 189
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzt (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVB1.1975, 509).
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92
    Die sich hier anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV V 3.72 -, BauR 1974, 41; BVerwG, Urt. v. 22.03.1972 - IV C 121.68 -, BauR 1972, 222; sogenannte Anschlußbebauung; - vgl. zu diesem Begriff Weyreuther, Bauen im Außenbereich, 1979, S. 33 bis 35; Zinkahn in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Komm., Loseblattausgabe, § 19 Rdnr. 28; Schmaltz in: Schrödter, BauGB, Komm., 5. Aufl. 1992, § 19 Rdnr. 19).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92
    Eine derartige Besonderheit, die das vorgesehene Trenngrundstück gleichsam an den Bebauungszusammenhang "herandrückt", bildet nicht die westliche Grenze des Grundstückes der Klägerin, da es für die Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich auf die lediglich formalen Grundstücksgrenzen nicht ankommt und es daher für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich durchaus so sein kann, daß die auf einem Grundstück vorhandene Bebauung nicht das gesamte Grundstück in den Zusammenhang gleichsam hineinzieht (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - IV C 47.68 -, BRS 20 Nr. 38).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92
    Die sich hier anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV V 3.72 -, BauR 1974, 41; BVerwG, Urt. v. 22.03.1972 - IV C 121.68 -, BauR 1972, 222; sogenannte Anschlußbebauung; - vgl. zu diesem Begriff Weyreuther, Bauen im Außenbereich, 1979, S. 33 bis 35; Zinkahn in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Komm., Loseblattausgabe, § 19 Rdnr. 28; Schmaltz in: Schrödter, BauGB, Komm., 5. Aufl. 1992, § 19 Rdnr. 19).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92
    Die Abgrenzung dieser drei Bereiche ist negativ vorzunehmen, so daß Außenbereich danach alles ist, was außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92
    Der Begriff der Splittersiedlung in § 35 Abs. 3 BauGB steht beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereiches zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3.90 , BRS 50 Nr. 2).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 37/92
    Die unorganische Inanspruchnahme des Außenbereiches durch Bauvorhaben ist zu mißbilligen, d.h. "zu befürchten" und "unerwünscht", wenn in dem Bauvorhaben ein Vorgang der Zersiedelung gesehen werden muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1970 - IV C 37.75 -, BRS 32 Nr. 75).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2009 - 1 LA 44/09

    Abgrenzung; Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Fluss; Herandrücken;

    Ein Grundstück am Rande eines Ortsteils liegt daher in aller Regel nicht innerhalb des Bebauungszusammenhanges (s. dazu die [auch vom Kläger zitierten] Urteile des Senats v. 20.04.1994, 1 L 127/92, sowie vom 25.11.1993, 1 L 53/92; ferner Urteil des Senats vom 22.04.1993, 1 L 37/92, SchlHA 1993, 189; jew. m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.1994 - 1 L 133/93

    Splittersiedlung; Freie Landschaft; Natürliche Eigenart der Landschaft;

    Zu der westlich gelegenen Bebauung endend mit der Bebauung auf dem Flurstück ... stellt sich das Bauvorhaben des Klägers als Anschlußbebebauung in den Außenbereich hinein dar (vgl. zu diesem Begriff Weyreuther, Bauen im Außenbereich, 1979, S. 33 bis 35), die - bei Außerachtlassung der Bebauung der östlich gelegenen Flurstücke ... und ... - zu einer Ausuferung der Bebauung und damit zu einer mißbilligenden Zersiedelung des von nicht privilegierter Bebauung grundsätzlich freizuhaltenden Außenbereiches führen würde (vgl. zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung einer bandartigen Bebauung über das letzte Grundstück hinaus Urt. des Senates v. 22.04.1993 - 1 L 37/92 -, SchlHA 1993, 189).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2005 - 1 LA 123/04

    Ende des Bebauungszusammenhangs am Ortsrand

    Die Klägerin referiert zunächst die dem Urteil des Senats vom 22.04.1993 - 1 L 37/92 - (SchlHA 1993, 189) zu entnehmenden Grundsätze zutreffend und meint, vorliegend seien "besondere Umstände" gegeben, die das vorgesehene Baugrundstück an den Bebauungszusammenhang "herandrücken".
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.1994 - 1 L 16/93

    Bebauungsplan; Innenbereich; Außenbereich; Grünfläche

    (BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10/73 -, DVBl. 1975, S. 509; Urt. d. Senats v. 22.04.1993 - 1 L 37/92 -, Schl.-Holst. Anz. 1993, S. 189; sowie v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 154/92

    Gemeinde; Flächennutzungsplan; Abwägungsfehler

    Der Senat muß deshalb auch nicht näher auf die Frage eingehen, ob die Teilfläche 2 bei einer bauplanungsrechtlichen Beurteilung als dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zugehörig zu beurteilen ist oder ob sie Teil des Außenbereiches (§ 35 BauGB) ist (vgl. zu den allgemeinen Grundsätzen dieser Abgrenzung z. B. Urt. d. Senats v. 22.04.1993 - 1 L 37/92 -, Die Gemeinde 1993, 323 und Urt. v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - zuletzt Urt. v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
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